Zuschüsse zu Zahnprothesen für Geringverdiener

Auch Geringverdiener sollen die Möglichkeit erhalten, Zahnprothesen anfertigen zu lassen. Allerdings wissen viele nicht, dass sie einen Zuschuss für den Zahnersatz als Geringverdiener erhalten können. Deswegen nutzten sie oftmals nicht die Leistungen, welche ihnen durch die gesetzlichen Krankenkassen eigentlich zustehen.

Jeder, der als Alleinlebender ein monatliches Bruttoeinkommen von nicht mehr als 1.080 Euro hat, erhält eine finanzielle Unterstützung für den Zahnersatz. Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist die Versorgung in diesem Fall kostenfrei. Bei Eheleuten hingegen beträgt die Grenze des monatlichen Einkommens 1.386 Euro. Für jeden weiteren Angehörigen ist ein Verdienst von 252 Euro erlaubt. Sofern dies zutrifft, erhalten Sie für Ihre Zahnprothese einen Zuschuss.

Natürlich muss den Krankenkassen vorher erst nachgewiesen werden, dass Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Möglich wird dies durch Einkommensnachweise, Rentenbescheide oder Arbeitslosengeldbescheide. Eine gleitende Härtefallregelung gibt außerdem Hoffnung darauf, einen zusätzlichen Zuschuss zu erhalten, sofern das Einkommen nur etwas über einem bestimmten Satz liegt. Hierfür muss dann ein Härtefallantrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

Als Versicherter mit einem geringen Einkommen sollten Sie auf jeden Fall versuchen, Zuschüsse zu Ihrem Zahnersatz zu erhalten. Nähere Informationen über die Hilfe, die Ihnen zusteht, können Sie direkt über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (www.upd-online.de) erhalten. Das Internet ist dabei ebenso eine Anlaufstelle wie die kostenfreie Telefonnummer 0800-0117722 oder die 22 regionalen Beratungsstellen.

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