Mehr Geld für Zahnersatz – für wen sinnvoll?

Obwohl gesetzliche Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz anbieten, können sich die Leistungen und Programme voneinander unterscheiden. Wer es geschickt anstellt, hat sogar die Möglichkeit, mehr Geld für Zahnersatz zu bekommen.

Gesetzliche als auch private Krankenkassen bieten unterschiedlichste Möglichkeiten, Zahnersatz, wie beispielsweise Zahnprothesen, Kronen und Brücken, zu bezuschussen. Diejenigen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können zum Beispiel bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine Zusatzpolice abschließen. Alternativ dazu können Sie solche Privatpolicen mit einem kleinen Rabatt über Ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten. Doch Vertragspartner ist dabei immer ein privates Versicherungsunternehmen. Außerdem gibt es noch eine dritte Möglichkeit, und zwar, sich für einen Wahltarif für Zahnersatz zu entscheiden. In diesem Fall läuft das Ganze ohne einen privaten Versicherer.

Versicherer, die sich für einen solchen Wahltarif entscheiden, sind in den meisten Fällen für drei Jahre gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes können sie nicht zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Großer Vorteil bei diesem Tarif ist, dass man zusätzlich zu dem normalen Festzuschuss einen weiteren Zuschuss für den Zahnersatz erhält. Alles, was man dafür tun muss, ist, einen zusätzlichen Beitrag zu bezahlen. Bei einer bestehenden Familienversicherung, bei welcher die restliche Familie beitragsfrei mitversichert ist, gilt diese Regelung aber nicht. Hier müsste ein extra Wahltarif abgeschlossen werden.

Doch nicht alles ist Gold, was glänzt. Denn Verbraucherschützer sehen beim Zahnersatz-Wahltarif ein großes Problem. Deswegen sind solche Angebote längst nicht für jeden geeignet. Sinnvoll sind diese Angebote lediglich für diejenigen, die mit der Regelversorgung der Kassen zufrieden sind und keinen Wert auf teure Versorgungen legen. Zielgruppe sind auch diejenigen, die kein Vermögen haben, welches sie nutzen könnten, um den teuren Zahnersatz zu bezahlen. Aber nur dann, wenn die Zähne voraussichtlich in den nächsten drei Jahren saniert werden müssen, sollte der Wahltarif in Erwägung gezogen werden

n/a