Die dritten Zähne

Beim Lachen zeigen die Menschen ihre Zähne, die ohne Fehl und Tadel sind. Viele Zähne im Mund eines Menschen sind die sogenannten „dritten“ Zähne. Das bedeutet, die Zähne wuchsen sind nicht auf natürliche Art, sondern werden von professionellen Zahntechnikern erschaffen. Mit den Jahren verbesserte sich die Technik für Zahnersatz. Im Gegensatz zu früheren Zeiten sind heute natürliche und künstliche Zähne kaum zu unterscheiden. Anstelle eines Gebisses, das abends ins Wasserglas kommt, überkronen Zahnärzte Zähne, setzen Implantate oder Brücken ein. Die Pflegebedürftigkeit dieser künstlichen Zähne entspricht der, welche auch natürliche Zähne fordern.

Zahnersatz und gesetzliche Krankenversicherer

Zum Leidwesen der Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen hat der Leistungskatalog ihrer Anbieter abgespeckt. Die Kosten für Zahnersatz, welche die GKV in früheren Jahren fast klaglos trug, enthält der Leistungsumfang nur noch als Pauschalzuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht nicht den Kosten, welche eine herausnehmbare Zahnprothese in ihrer einfachsten Form kostet. Welche Art des Zahnersatzes das Mitglied wählt, bei der Verteilung der Kosten ist es stets dabei.

Zahnersatz

Die Mehrzahl der Versicherten entscheidet sich für festsitzenden Zahnersatz. Diesen passen Zahntechniker individuell am Kiefer des Patienten an. Festsitzende Zahnprothesen haben viele Vorteile, darunter auch das natürliche Aussehen des Gebisses. Die Voruntersuchungen, die Arbeiten im Labor und die Arbeit des Zahnarztes sind aufwendig und kosten Zeit und Geld. Der Zahnarzt fertigt Röntgenbilder des Mundraumes an, erstellt einen Kostenvoranschlag und fertigt ein „Provisorium“ an. Das provisorische Gebiss ist notwendig, um die Zeit zu überbrücken, in welcher der Zahnarzt die Zähne abschleift, damit die „echte“ Prothese auf die Zähne passt. Im Gegensatz zur herausnehmbaren Zahnprothese ist der festsitzende Zahnersatz bedeutend teuerer.

Kosten

Nach dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer erhalten ihre Mitglieder für Zahnersatz sogenannte „Festzuschüsse“. Diese sind vom Befund des Zahnarztes und, bei umfangreichem Zahnersatz, eines Gutachters abhängig. Welche Art des Zahnersatzes das Mitglied wählt, ist für die GKV unerheblich. Die Festzuschüsse orientieren sich an der „Standardtherapie“, deren Kosten die Kassen mit 50 Prozent bezuschussen. Zu Standardtherapie zählen Lösungen der einfachsten Art, die ihren Zweck erfüllen. Für die Zahnarztbesuche gibt es ein „Bonusheft“, in dem der Zahnarzt jeden Kontrollbesuch bestätigt. Enthält das Heft über einen Zeitraum von fünf Jahren alle Kontrollbesuche, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, bei zehn Jahren um 30 Prozent. Voraussetzung ist ein lückenlos geführtes Bonusheft.

Zahnarztrechnung

Um die Lücke zwischen Zahnarztrechnung und Zuschuss der GKV zu füllen, bieten sich Zahnzusatzversicherungen an. Es gibt Unternehmen, deren allgemeine Geschäftsbedingungen keine Wartezeit enthalten; andere haben eine Wartezeit zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Bei den Zusatzsatzversicherungen für Zahnersatz ohne Wartezeit ist es wichtig, dass die Behandlung erst nach Aktivierung der Police und der Kostenübernahmebestätigung beginnt.

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