Fehlstellungen können behoben werden

Ebenmäßige, strahlend weiße Zähne, die keinen Fehler aufweisen, sind ein Traum. In der Regel entspricht ein derartig fehlerfreies Gebiss nicht der Realität. Fehlstellungen der Zähne oder im Kiefer sind oft schon bei Kindern vorhanden. Solange es sich noch um die Milchzähne handelt, warten Zahnärzte gerne ab, bis die zweiten Zähne durchbrechen. Mit Hilfe von Zahnspangen begradigen Zahnärzte die Zähne, wenn dies erforderlich ist.

Zahnlücken

Viele Menschen verlieren bereits Zähne in jungen Jahren. Handelt es sich um die hinteren Backenzähne, sind die Lücken nicht sichtbar. Oft sind es aber Zähne, die sich im vorderen Bereich befinden. Solche Zahnlücken vergiften jedes Lächeln; für die Betroffenen nagen sie am Selbstbewusstsein. Sie verkneifen sich jedes Lächeln und sprechen meist nur noch mit vorgehaltener Hand. Der Verlust von Zähnen basiert in wenigen Fällen auf Unfällen oder Fehlstellungen der Kiefer. Meist ist eine unzureichende Zahnpflege die Ursache für den vorzeitigen Ausfall der Zähne und der entstehenden Zahnlücke. Bleibt die Zahnlücke über einen längeren Zeitraum erhalten, stellen sich Knochenschwund und Schmerzen ein.

Zahnprothesen

Zahnlücken müssen nicht sein! Es gibt heute viele Möglichkeiten, fehlende Zähne zu ersetzen. Ist eine Lücke zu füllen, eignet sich ein Implantat; bei einer größeren Zahnlücke eine Prothese oder Brücke. Damit komplettiert der Zahnarzt das Gebiss. Die Zahnprothese wirkt Fehlbelastungen des Kiefers entgegen und verhilft dem Patienten zur Wiederkehr seines strahlenden Lächelns. Die modernen Zahnprothesen sind unsichtbar für Außenstehende. Jede Zahnprothese ist einzigartig und individuell auf den Patienten zugeschnitten. Wir unterscheiden die herausnehmbare und festsitzende Prothese. Eine festsitzende Prothese besteht entweder aus Implantaten oder durch Überkronung der eigenen Zähne.

Röntgen

Bei einer Überkronung schleift der Zahnarzt die vorhandenen Zähne ab. Bevor er mit seiner Arbeit beginnt, stellt er Röntgenbilder her und untersucht die Zähne auf ihren aktuellen Gesundheitszustand. Anhand dieser Erkenntnisse verfasst er einen Kostenvoranschlag, den der Patient seiner Krankenkasse zukommen lässt.

Kosten

Die GKV prüft den Kostenvoranschlag. Ist eine umfangreiche Behandlung durch den Zahnarzt notwendig, bestellt der Krankenversicherer einen Gutachter. Dieser untersucht die Zähne des Versicherten und gleicht seine Ergebnisse mit dem Kostenvoranschlag ab. Stimmt beides überein, erfolgt die Kostenzusage durch die GKV.

Zahnersatz

Zahnersatz ist nicht billig und schnell kommen einige Tausend Euro zustande. Um die Kosten zum großen Teil aufzufangen, eignen sich Zahnzusatzversicherungen. Die privaten Krankenversicherer bieten Zusatzversicherungen für Zahnersatz an. Einige Versicherungen beinhalten eine Wartezeit zwischen sechs und zwölf Monaten; andere sehen keine Wartezeit vor. Wichtig ist, der Zahnarzt beginnt erst mit seiner Arbeit, wenn auch die Zusatzversicherung die Kostenübernahme bestätigt. Der Zuschuss der GKV und die Zuzahlung der Zahnzusatzversicherung decken den größten Teil der Rechnungssumme ab.

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