Welche Kosten werden von der privaten Krankenversicherung übernommen?

Während es bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ziemlich leicht ist, herauszufinden, welchen Kostenanteil man beim Einsetzen einer Zahnprothese selbst tragen muss, sieht dies in der privaten Krankenversicherung vollkommen anders aus. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Erstattung der Implantatbehandlung im Leistungskatalog der privaten Versicherung enthalten ist. Doch es gibt eine Vielzahl verschiedener Tarife, so dass es nicht immer eindeutig ist, wie hoch die Erstattung beim Zahnersatz ausfällt.

Wichtig ist, dass man sich vor dem Anfertigen einer Zahnprothese oder einer anderen implantologischen Therapie einen Behandlungs- und Kostenplan vom Zahnarzt aufstellen lässt. Dieser ist sehr individuell und gibt einem vor der Behandlung eine Übersicht der entstehenden Kosten. Als Patient kann man dann vorher mit seiner Versicherung über die Kostenübernahme sprechen. Sofern eine zahnärztliche Behandlung stattfindet, geht man einen Behandlungsvertrag mit dem Zahnarzt ein. Deswegen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man nach der ordnungsgemäßen Behandlung die erstellte Rechnung begleichen muss. Dies geschieht ganz unabhängig davon, ob und welchen Anteil der Kosten die private Krankenversicherung leistet. Sollte die Zahnprothese wirklich notwendig sein, übernimmt die private Krankenversicherung fast immer einen Teil der Kosten. Wie hoch dieser ist, hängt vom vereinbarten Tarif ab.

Gerade dann, wenn man einen neuen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung abschließt, sollte man auf einige Dinge achten. In letzter Zeit ist es nämlich Gang und Gäbe geworden, dass die privaten Krankenversicherer ihre Leistungen auf das Minimalniveau der gesetzlichen Krankenversicherer gesenkt haben. Bei einem neuen Vertrag sollte man deswegen darauf achten, welche Zahnersatzleistungen der angebotene Tarif enthält. Um zu vermeiden, dass die private Krankenversicherung es ablehnt, einen Teil zur Zahnprothese beizusteuern, sollte man sich immer einen Kostenplan vom Zahnarzt aufstellen lassen. Grundsätzlich gilt aber, dass man als Patient selbst dafür Sorge tragen muss, dass die vom Zahnarzt nach der Behandlung erstellte Rechnung beglichen wird. Schließlich ist ein solcher Vertrag vollkommen unabhängig von der Erstattung durch Dritte.

n/a