Sind Zahnimplantate steuerlich absetzbar?

Noch immer beschäftigt viele die Frage, was die Kostenübernahme von Zahnersatz und Zahnimplantate anbelangt. Dabei wurde bereits 2007 klargestellt, dass sowohl die Kosten von Zahnersatz als auch die von Zahnimplantaten steuerlich abgesetzt werden können. In einem Gerichtsurteil kam man zu der Auffassung, dass Zahnimplantate im engeren Sinne als zahntechnische Hilfsmittel gelten. Somit können sie im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich abgesetzt werden.

Natürlich gibt es hier auch immer Gegenstimmen. Vor allem Fachleute aus dem Finanzamt pochen darauf, dass es sich beim Zahnimplantat um ganz normale vorbeugende Aufwendungen handelt, welche lediglich der allgemeinen Gesundheit und dem Wohlbefinden dienen.

Diejenigen, die von ihrem Finanzamt die Nachricht erhalten, dass der Zahnersatz steuerlich nicht absetzbar ist, sollten sich an einen Experten wenden. Denn immerhin gibt es ein Gerichtsurteil von 2007. Bei diesem hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klargestellt, dass die Kosten für Zahnersatz auf jeden Fall steuerlich absetzbar sind.

Inwieweit die Kosten für den Zahnersatz als außergewöhnliche Belastungen abgeführt werden können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielt sowohl der Familienstand als auch das Gesamteinkommen eine große Rolle. Anhand dieser Faktoren kann die zumutbare Eigenleistung errechnet werden. Und nur dann, wenn diese Grenze überschritten wird, ist eine steuerliche Absetzung in Höhe des überschreitenden Betrages erlaubt.

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