Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen die Vollprothese

Eine Zahnprothese ist ein künstlicher Zahnersatz, der einen oder mehrere Zähne ersetzt. Es gibt verschiedene Arten von Zahnprothesen. Die kostengünstigste ist die herausnehmbare Vollprothese, die am Abend herausgenommen und in Reinigungsflüssigkeit die Nacht verbringt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschussen die Vollprothese, wobei bei der günstigsten Ausführung der Zuschuss einen großen Teil der Kosten deckt.

Vollprothese

Die Vollprothese ersetzt alle Zähne und besticht durch gute Ergebnisse in den Bereichen Gebrauch und Ästhetik. Daneben gibt es Nachteile. Sitzt die Prothese nicht richtig, kommt es zu Entzündungen, Schwellungen und Rötungen am Zahnfleisch. Auch kann sich die Knochensubstanz zurückbilden. Bei verschiedenen Patienten ist das Geschmacksempfinden durch die Gaumenplatte am Oberkiefer eingeschränkt. Weiter klagen sie über Schwierigkeiten bei der Artikulation. Eine weitere einfache Prothese ist die Klammerprothese. Diese ersetzt einen Teil der Zähne. Die Fixierung erfolgt an den Seitenzähnen, sofern diese vorhanden und stabil sind.

Kostengünstige Prothesen

Neben diesen beiden kostengünstigen Prothesen gibt es Zahnersatz, für den Versicherte tiefer in die Tasche greifen müssen. Beispielsweise ist das Überkronen der noch vorhandenen Zähne sinnvoll, wenn diese kariös sind. Im Zuge der Überkronung der Zähne ist der Ersatz eines fehlenden Zahnes möglich. Fehlende Zähne, die teilweise auch zum Festhalten der Kronen notwendig sind, ersetzt der Zahnarzt durch Implantate. Vorteil dieses Zahnersatzes ist, er verbleibt im Mund wie die natürlichen Zähne. Auch bei Zahnersatz ist die Hygiene nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil, Zahnersatz braucht verstärkte Pflege und ebenfalls die zweimal im Jahr fällige professionelle Zahnreinigung. Wie der Zahnersatz zu pflegen ist, darüber berät der Zahnarzt. Weitergehende Informationen beinhaltet zahnprothese-info.de.

Kosten

An den Kosten für Zahnersatz beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung mit einem Festbetrag. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent der Kosten, die für die günstigste Variante anfallen würden. Der Zuschuss erhöht sich, wenn der Patient regelmäßig beim Zahnarzt war und sein Bonusheft abstempeln ließ. Das ist der Fall, sofern der Patient die letzten fünf Jahre mindestens einmal zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war. Eine Erhöhung des Zuschusses erhalten auch die Versicherten, die wenig verdienen, Sozialhilfe oder Leistungen vom Jobcenter erhalten. Sie fallen unter die sogenannte Härtfallregelung und erhalten üblicherweise den doppelten Festgeldzuschuss.
Der Patient erhält von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, eine Art Angebot über Zahnersatz. Diesen übersendet er an seinen Krankenversicherer und erhält von dort die Kostenzusage für den Festzuschuss. In der Regel gehen ein großer Teil der Kosten zu Lasten des Versicherten. Um diese Kosten abzudecken, empfiehlt sich eine private Zahnzusatz-Versicherung. Informationen darüber gibt es im Internet. Empfehlenswert sind die Vergleichsportale, welche die günstige Versicherung für den User finden.

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